Spielregeln

Allgemeine verbindliche Spielregeln für unsere Zusammenarbeit

 

Für eine reibungslose, effiziente und fristgerechte Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten bitten wir Sie, die nachfolgenden Grundsätze unserer Zusammenarbeit zu beachten.

 

Digitale Zusammenarbeit

Wir arbeiten grundsätzlich digital mit unseren Mandanten zusammen. Abweichungen hiervon sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit uns möglich.

 

Bereitstellung von Steuerbescheiden

Steuerbescheide werden Ihnen über unsere Plattform DATEV Meine Steuern bereitgestellt. Zusätzlich informieren wir Sie per E-Mail an die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse über die Bereitstellung.

 

Versand unserer Honorarrechnungen

Unsere Honorarrechnungen erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse.

 

Unterzeichnung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen

Die Freigabe und Unterzeichnung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen erfolgt über die Plattform „MyDATEV Kommunikation“.

Auch die Bereitstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erfolgt über „MyDATEV Kommunikation“. Dort können Sie die Unterlagen herunterladen und bei Bedarf auch ausdrucken.

 

Einhaltung von Terminen und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Steuervoranmeldungen sind verbindlich einzuhalten.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter oder unvollständiger Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

Entsteht uns durch verspätete, unvollständige oder nachträgliche Einreichungen ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand, behalten wir uns vor, diesen entsprechend gesondert abzurechnen.

 

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen.

 

 

Spielregeln für Finanzbuchhaltungen

 

Für die Bearbeitung laufender Finanzbuchhaltungen gelten ergänzend die folgenden Regelungen.

 

 

Nutzung von DATEV Unternehmen Online

Die Zusammenarbeit in der Finanzbuchhaltung erfolgt grundsätzlich ausschließlich über DATEV Unternehmen Online.

Abweichungen hiervon sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit uns möglich.

 

Vollständige und fristgerechte Belegbereitstellung

Alle buchhaltungsrelevanten Belege sind vollständig und fristgerecht in DATEV Unternehmen Online hochzuladen.

Bitte achten Sie darauf, dass jede Rechnung als einzelnes Dokument hochgeladen wird. Es sollen daher nicht mehrere Rechnungen in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst werden.

 

Umgang mit fehlenden Belegen

Fehlende Belege verursachen erheblichen zeitlichen Mehraufwand durch Rückfragen, Wiedervorlagen und Korrekturbuchungen.

Um diesen Mehraufwand möglichst gering zu halten, gilt folgende Regelung:

Belege mit einem Rechnungsbetrag unter 100,00 €

Fehlt ein Beleg mit einem Rechnungsbetrag von weniger als 100,00 €, buchen wir den Vorgang ohne gesonderte Rückfrage als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgabe.

Dies ist regelmäßig die wirtschaftlich sinnvollere Lösung, da der zusätzliche Aufwand für das Nachfordern und Nacherfassen des Belegs höher wäre als die mögliche steuerliche Auswirkung.

Belege mit einem Rechnungsbetrag ab 100,00 €

Fehlt ein Beleg mit einem Rechnungsbetrag von 100,00 € oder mehr, werden wir Sie zunächst freundlich an die Einreichung erinnern.

Sollte uns der fehlende Beleg bis zum nächsten Bearbeitungstermin nicht vorliegen, buchen wir den Vorgang ohne weitere Rückfrage ebenfalls als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgabe.

 

Rückfragen zur Buchführung

Unsere Rückfragen zur Buchführung sind vollständig und zeitnah zu beantworten. Nur so kann eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bearbeitung sichergestellt werden.

 

Digitale Bankdaten

Bankdaten werden digital abgerufen und verarbeitet. Wir verarbeiten grundsätzlich keine Papierauszüge oder Kontoauszüge als PDF.

Die Kontoumsätze sind durch Sie selbstständig in DATEV Unternehmen Online zu aktualisieren, soweit dies für die laufende Bearbeitung erforderlich ist.

 

Monatliche Bereitstellung der Buchhaltungsunterlagen

Die Belege zur Finanzbuchhaltung sind zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen vollständig bereitzustellen.

Sofern kein individueller Termin vereinbart wurde, sind die Unterlagen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Folgemonats vollständig bereitzustellen.

 

Keine Verarbeitung von Buchhaltungsbelegen per E-Mail

Buchhaltungsrelevante Belege können von uns nicht per E-Mail verarbeitet werden.

Bitte laden Sie sämtliche Belege ausschließlich in DATEV Unternehmen Online hoch.

 

Bereitstellung der Auswertungen

Die Auswertungen zur Finanzbuchhaltung stellen wir Ihnen ebenfalls in DATEV Unternehmen Online bereit.

  

 

Spielregeln für Lohnbuchhaltung

 

 DATEV Lohnunterlagen

  1. Alle mitarbeiterspezifischen Lohnunterlagen sind in DATEV Unternehmen online unter “Digitale Personalakte” hochzuladen und freizugeben bzw. per Mail zu versenden.
  2. Alle mitarbeiterbezogenen Personaldaten sind in DATEV Unternehmen online unter “Personaldaten” neu anzulegen bzw. zu ändern oder uns per Mail zu informieren.

 

Stammdaten

Stammdatenneuanlagen zu Arbeitnehmern erfolgen über den Service DATEV Unternehmen online “Personaldaten”.

Änderungswünsche zu Stammdaten bestehender Arbeitnehmer sind ausschließlich per E-Mail mitzuteilen; wir übernehmen die Anpassung nach Prüfung.

 

Stundennachweise

Bitte reichen Sie die Stundennachweise monatlich bis zum festgelegten Fristtermin ein.

 

Unternehmensauswertungen

Ihre Lohn-Auswertungen erhalten Sie über DATEV Unternehmen online unter "Auswertungen Personalwirtschaft".

 

Arbeitnehmerauswertungen

Die Auswertungen für Ihre Mitarbeiter werden entweder über DATEV Arbeitnehmer online bereitgestellt.

 

 

Wir bitten Sie, diese Grundsätze zu beachten. Sie dienen einer effizienten Zusammenarbeit, der Vermeidung unnötiger Rückfragen und der fristgerechten Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.