Steuerberaterwechsel

Wir haben Sie in einem Beratungsgespräch überzeugt und Sie haben sich zu einer Zusammenarbeit mit uns entschlossen?
Die Kündigung an das „alte“ Steuerberatungsbüro können wir Ihnen leider nicht abnehmen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang noch folgende Hinweise:

Kündigungsfristen
Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, können Sie jederzeit Ihren Steuerberater wechseln.

Vollmachten
Alle Vollmachten, die Sie Ihrem Steuerberater gegeben haben, müssen widerrufen werden.

Finanzamt
Das Finanzamt wird Ihnen bei Steuerberaterwechsel keine Steine in den Weg legen. Sie haben freie
Steuerberaterwahl.
Folgende Unterlagen benötigen wir für ein gemeinsames Gespräch und zur Einschätzung der
Situation:

  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  • Buchhaltung des laufenden Jahres: alle Belege – wenn vorhanden, auch Saldenlisten und Buchungszeilen des „alten“ Steuerberaters
  • Bankauszüge des laufenden Jahres
  • Aufstellungen über offene Posten (Kunden, Lieferanten)
  • Steuernummer
  • Soweit vorhanden: Handelsregister-Auszug und Gesellschaftsvertrag

    Um alles Weitere kümmern wir uns!